Die GÖD BV 23 trauert um Dr. Brigitte Bierlein

 

Bundeskanzlerin a. D.

Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes i.R.

ehemals Generalanwältin der Generalprokuratur

 

Dr. Brigitte Bierlein

1949 – 2024

 

Mit dem Ableben von Dr. Brigitte Bierlein hat Österreich und insbesondere die Justiz den Verlust einer herausragenden Persönlichkeit zu beklagen.

„Optimismus ist Pflicht!“

Das waren – in Anlehnung an Karl Popper – ihre Abschlussworte zu einem Festvortrag anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte am 23. Mai 2019 im Justizpalast. Diese positive Lebenseinstellung war wohl auch wesentlich mitverantwortlich für ihre beispiellose Karriere, in deren Verlauf sie mehrfach als „erste Frau“ bedeutsamste Funktionen in dieser Republik bekleidete.

Ihre Berufslaufbahn führte sie von der Staatsanwaltschaft Wien über Oberstaatsanwaltschaft Wien und die Generalprokuratur schließlich bis zum Verfassungsgerichtshof. Dort bekleidete sie zunächst die Funktion der Vizepräsident und sodann ab Februar 2018 jene der Präsidentin.

In den unruhigen Zeiten nach Bekanntwerden des „Ibiza-Videos“ stellte sie als erste Bundeskanzlerin ihre Expertise neuerlich in den Dienst der Republik.

Besonderer Dank gilt auch ihrem Engagement in der staatsanwaltschaftlichen Standesvertretung. Von 2001 bis 2003 war Dr. Bierlein Präsidentin der Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Den staatsanwaltschaftlichen Standesvertretungen und ihren Belangen war sie bis zuletzt eng verbunden.

 

In tiefer Trauer!

Die Bundesvertretung 23 der GÖD