Justiz-Budget 2023 Ein gemeinsamer Erfolg!
Auch diesen Spätsommer bzw Frühherbst standen wieder Verhandlungen für das kommende Justiz-Budget an.
Angesichts der unterschiedlich wahrgenommenen, jedenfalls aber teuren Covid-19-Pamdemie, eines Krieges mitten in Europa, seit vielen Jahrzehnten erstmals wieder in ungeahnter Intensität fortschreitender Teuerung und Inflation und damit insgesamt verbundener staatlicher Unterstützungsleistungen und Investitionsbedarfe in anderen Bereichen waren die Vorzeichen für eine weitere wichtige Stärkung der Justiz in finanzieller und personeller Hinsicht schon einmal erfolgversprechender. Andererseits aber kommt dem öffentlichen Dienst und damit auch der Justiz gerade in Zeiten multipler Krisen und Herausforderungen eine ganz besondere Bedeutung zu. Gerade in schwierigen Zeiten gewährleistet ein funktionierendes Staatswesen Stabilität und Sicherheit und wird dies vermehrt auch als Qualitätsausweis des Öffentlichen Dienstes und damit auch der Justiz anerkannt.
Doch auch in solch schwierigen Phasen lösen sich herausfordernde Situationen in anderen, nicht unmittelbar krisenbetroffenen Bereichen – so auch in der Justiz – nicht in Luft auf. Sie werden in der öffentlichen Wahrnehmung bloß durch andere medial präsentere Themen überlagert. Teilweise verstärken sie sich auch.
Und derartige herausfordernde Bereiche, die einen verstärkten Ressourceneinsatz erfordern, gibt es in der Justiz trotz zuletzt erfolgter Verbesserungen nach wie vor.
Darauf haben die richter- und staatsanwaltschaftlichen Standesvertretungen die politisch Verantwortlichen schon seit geraumer Zeit, zuletzt verstärkt anlässlich der diesjährigen Budgetverhandlungen hingewiesen.
So blieben etwa trotz vorangehender Personalaufstockungen bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften sowie aufwandssteigernder Gesetzesänderungen in den letzten Jahren ausreichende zusätzliche Planstellen im richterlichen Bereich bis dato aus. In vielen Bereichen, so etwa im Außerstreitverfahren (v.a. im Erwachsenenschutzrecht), im streitigen Zivilrecht, aber auch bei Groß- und Massenverfahren im Straf- und Zivilrechtsbereich sind die Anforderungen – ohne adäquate Abbildung in der Personalanforderungsrechnung (PAR) – in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Im Strafrechtsbereich binden Wirtschaftsstrafverfahren die Landes- und Oberlandesgerichte, darunter insbesondere das Landesgericht für Strafsachen Wien und das Oberlandesgericht Wien in ganz besonderem Ausmaß. Hinzu kommt die dringend erforderliche Unterstützung der richterlichen Entscheidungsorgane durch juristische Mitarbeiter:innen und weiteres Supportpersonal. Beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) erfordern Zunahmen an Asylverfahren sowie Covid-19-pandemiebedingte Anfallssteigerungen zusätzliche richterliche Planstellen. Im staatsanwaltschaftlichen Bereich bedarf es im – zuletzt bzgl „Hass im Netz“ medial viel beachteten – Bereich „Cybercrime“ zusätzlicher staatsanwaltschaftlicher Planstellen, um den rasant steigenden Herausforderungen in diesem Kriminalitätsbereich gerecht zu werden. Schließlich sind auch im Bereich der Richteramtsanwärter*innen zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich, um gerade in aktuell pensionsantrittsintensiven Zeiten eine zeitnahe Nachbesetzung offener richter- und staatsanwaltschaftlicher Planstellen sicherstellen zu können.
Umso erfreulicher ist es, dass unsere Forderungen seitens der Politik dieses Jahr aufgegriffen wurden und trotz schwieriger Rahmenbedingungen ein Entwurf für ein in finanzieller und personeller Hinsicht gestärktes Justiz-Budget 2023 erarbeitet werden konnte. Konkret sollen – vorbehaltlich der Beschlussfassung im Parlament und der Kundmachung im Bundesgesetzblatt –für das kommende Jahr neben einer Budgetsteigerung um 220 Millionen Euro jeweils zusätzlich 24 Richter:innen-Planstellen (21 R1b und 3 R2), 24 Staatsanwält:innen-Planstellen (St1), 15 Richteramtsanwärter:innen, 18 juristische Mitarbeiter:innen (12 für die ordentliche Gerichtsbarkeit und 6 für das BVwG), 3 Medienexpert:innen, 10 Ausbildungsplanstellen für Bezirksanwält:innen/ Rechtspfleger:innen, 10 IKT-Expert:innen und 9 Planstellen für Erwachsenenschutzvereine vorgesehen sein.
Das ist ein gemeinsamer Erfolg, den die GÖD-Bundesvertretung Richter:innen und Staatsanwält:innen zusammen mit der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter sowie der Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit maßgeblicher und entscheidender Unterstützung des Justizressorts unter Bundesministerin Dr.in Alma Zadić, LL.M. und der weiteren Verhandlungspartner erreichen konnte!
Mögen diese Verbesserungen im aktuellen Budgetentwurf so beschlossen werden und künftige Budgets die Erfordernisse der Justiz in ähnlicher Weise berücksichtigen ...
Martin Ulrich
RZ 2022 | Österreichische Richterzeitung