Gewerkschaftlicher Rechtsschutz: Vortragsreihe über ein Erfolgsmodell
Gerade in für die Justiz aussergewöhnlichen Zeiten stellt der Rechtsschutz der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) eine wichtige Unterstützung für alle ihre Mitglieder dar.
Sei es bei Beleidigungen gegen Kolleg:innen im Internet, Strafanzeigen gegen Justizorgane oder allen dienst-, gehalts- und pensionsrechtlichen Fragen – die Expertinnen und Experten der GÖD-Rechtsabteilung unterstützen alle GÖD-Mitglieder effizient, rasch und kompetent, nötigenfalls auch mit kostenlosem rechtsanwaltlichen Beistand. Nicht zuletzt aufgrund ihres umfassenden Beratungs- und Rechtsschutzangebots verzeichnet die GÖD auch im Bereich der Richter:innen, Staatsanwält:innen und Richteramtsanwärter:innen laufend steigende Beitrittszahlen und hat im gesamten öffentlichen Dienst mittlerweile mehr als eine Viertelmillion Mitglieder.
Wesentliche Voraussetzung für die Gewährung des Rechtsschutzes ist eine aufrechte Mitgliedschaft zur GÖD von mindestens sechs Monaten und dass der anspruchsbegründende Sachverhalt nicht schon vor dem Beitritt zur GÖD entstanden ist. Wird die „Wartefrist" von sechs Monaten ab Beitritt zur GÖD nicht eingehalten und erfolgt eine Mitgliederanmeldung etwa nur aus Anlass eines Rechtsschutzfalles („Anlassbeitritt"), kommt es regelmäßig zur Abweisung des Rechtsschutzansuchens. Es empfiehlt sich daher für alle Kolleginnen und Kollegen ein möglichst rascher Beitritt zur GÖD, um ehestmöglich Rechtsschutzdeckung zu erlangen!
Über 2.000 Rechtsschutzansuchen jährlich
Jedes Jahr langen aus den verschiedenen von der GÖD vertretenen Berufsbereichen mehr als 2.000 Rechtsschutzansuchen bei der in Wien angesiedelten GÖD-Rechtsabteilung ein. Jährlich erhalten Mitglieder von den Dienstrechtsexpertinnen und -experten der GÖD im Durchschnitt an die 10.000 Auskünfte. Zahlreiche Anfragen aus dem Justizbereich erfolgten in den letzten Jahren etwa zur Berechnung der zu erwartenden Pension, zu den Auswirkungen bei Auslastungsherabsetzungen bei Inanspruchnahme der „Altersteilzeit“ (§ 76f RStDG) oder zur Bundesbesoldungsreform. Insgesamt wurden bundesweit GÖD-Mitgliedern in den vergangenen fünf Jahren Beratungsleistungen in einem Wert von mehr als 15 Millionen Euro zuteil.
Die Führung von Verfahren, in denen Kolleginnen und Kollegen in dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten vertreten werden, stellt einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit der GÖD-Rechtsabteilung dar. Nach Entscheidung durch die Dienstbehörden wurden mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz und kostenlosem anwaltlichen Beistand zahlreiche Beschwerden bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts eingebracht. Im Rahmen dieser Verfahren konnte in den letzten fünf Jahren in den verschiedenen Vertretungsbereichen insgesamt ein Betrag von beinahe 5 Millionen Euro für GÖD-Mitglieder einbringlich gemacht werden. In den Jahren 2016 bis 2020 wurden 367 Verwaltungsgerichtshofbeschwerden und 60 Verfassungsgerichtshofbeschwerden mit Hilfe des GÖD-Rechtsschutzes eingebracht.
Mit gewerkschaftlichem Rechtsschutz konnten darüber hinaus in den letzten Jahren in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof Verbesserungen bei der Anrechnung von Vordienstzeiten für die besoldungsrechtliche Stellung von Kolleginnen und Kollegen erreicht werden. Durch die engagierten Verhandlungen der GÖD mit der Dienstgeberseite kam es – gerade auch im Justizbereich – zu Verbesserungen für eine Vielzahl der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst im Ausmaß von mehreren Millionen Euro. In zivilgerichtlichen Verfahren, die (hauptsächlich im Exekutivbereich) zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen mit GÖD-Rechtsschutz geführt wurden, konnten für Mitglieder über 7 Millionen Euro erstritten werden. In Straf- und Disziplinarverfahren wurden in den Jahren 2016 bis 2020 im gesamten Vertretungsbereich der GÖD insgesamt 6.872 Mitgliedern ein anwaltlicher Beistand, davon in vielen Fällen für mehrere Instanzen, kostenlos beigestellt.
Steigendes Problem:
Beleidigungen in Sozialen Medien
Eine immer größere Bedeutung kommt – leider auch im Justizbereich – dem GÖD-Rechtsschutz in Zusammenhang mit Sozialen Medien zu: Immer mehr Kolleginnen und Kollegen werden mit dem Problem konfrontiert, dass diffamierende oder beleidigende Kommentare, Filme oder Fotos mit unerwünschten Inhalten im Internet veröffentlicht werden. Hier werden die Betroffenen durch die GÖD-Rechtsabteilung dabei unterstützt, ihre Persönlichkeitsrechte – notfalls auch gerichtlich und mit kostenlosem anwaltlichen Beistand – durchzusetzen
Umfassende Vertretung und Beratung
Rechtsschutz der GÖD bedeutet somit – zusammengefasst – Vertretung
- in Dienstrechtsverfahren
- in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten
- bei Revisionen an den VwGH und Beschwerden an den VfGH
- in Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren
- in Zivilprozessen (z. B. Schmerzengeld,Verdienstentgang)
- in Strafverfahren
- in Disziplinarverfahren
- in Verfahren, die Persönlichkeitsrechte betreffen (z. B. Ehrenbeleidigungsverfahren, Bildnisschutz etc.)
- in Verfahren beim Europäischen Gerichtshof
Hinzu kommen Beratungsleistungen
- in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen
- in Dienstrechtsverfahren
GÖD-Vortragsreihe zum Thema Rechtsschutz:
Einladung an alle Interessierten
egenüber privat abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungen stellt der gewerkschaftliche Rechtsschutz eine ideale Ergänzung dar und schließt in dienstlichen Belangen unbeabsichtigte Rechtsschutzlücken. Denn neben der GÖD-Rechtsabteilung sind auch die seitens der GÖD betrauten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gerade auf die für unsere Berufsgruppen bedeutenden Rechtsbereiche spezialisiert.
Als Bundesvertretung der Richter:innen und Staatsawält:innen haben wir uns daher gemeinsam mit unseren GÖD-Landesleitungen datzu entschlossen, einen Experten der GÖD-Rechtsabteilung zu bitten, für alle interessierten Kolleginnen und Kollegen an verschiedenen Justiz-Standorten in Österreich einen kurzen Vortrag zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz zu halten.
Dankenswerter Weise hat Mag. Alexander Schabas, einer der mit Rechtsschutzfragen befassten Juristen der Rechtsabteilung der GÖD, sein Kommen zugesagt. Er wird allen Interessierten über das Leistungsangebot des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes aus Sicht des Praktikers berichten und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.
Eingeladen sind alle Richter:innen, Staatsanwält:innen und Richteramtsanwärter:innen!
Folgende Veranstaltungen sind derzeit geplant:
- Landesgericht Feldkirch am 4. Mai 2022, 15.30 Uhr, Schwurgerichtssaal
- Oberlandesgericht Innsbruck am 5. Mai 2022, 15.00 Uhr, Saal Arlberg
- Landesgericht Salzburg am 11. Mai 2022, 14.30 Uhr, Saal 427
- Landesgericht Klagenfurt am 19. Mai 2022, 15.30 Uhr, Verhandlungssaal 10
- Landesgericht Wels am 24. Mai 2022, 15.30 Uhr
- Oberlandesgericht Graz am 9. Juni 2022, 15.30 Uhr, Feststaal
- für alle RiAAs im OLG-Sprengel Wien: 1. Juni 2022, 16.45 Uhr, GÖD-Saal, Schenkenstraße 4, 1010 Wien
- weitere Veranstaltungen (auch in Wien [so auch am BFG/BVwG und im BMJ]) sind in Vorbereitung
Im Anschluss an die jeweils etwa 45-minütigen Vorträge laden wir alle Teilnehmer:innen recht herzlich zu einem Come2gether und freuen uns bereits jetzt auf einen angeregten Austausch unter Kolleg:innen.
Da wir derzeit noch nicht abschätzen können, ob und wenn ja, welche Corona-Auflagen einzuhalten sein werden, ersuchen wir um kurze Bekanntgabe an die Vorsitzenden unserer jeweiligen GÖD-Landesleitungen (telefonisch oder per E-Mail), wenn Interesse an dieser Veranstaltung besteht.
Nähere Information können den demnächst jeweils lokal per E-Mail ergehenden Einladungen entnommen werden.
Wir freuen uns auf zahlreiches Kommen!
Peter W. Egger
RZ 2022 | Österreichische Richterzeitung